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Dieses Thema hat 1 Antworten
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 Treffpunkt
Gast ( Gast )
Beiträge:

28.01.2016 17:37
Zweitmitgliedschaft bei Vereinen des Deutschen Frisbeeverbandes Antworten

Hallo zusammen,

als ich 2014 beschlossen habe die Turniere der German Tour zu spielen, begab ich mich auf die Suche nach einem Verein, damit ich durch den Erhalt der Mitgliedschaft im dt. Frisbeeverband startberechtig bin. Da in meiner Region noch kein Verein vorhanden war, beschloss ich einem anderen Verein (Verein A) beizutreten. Dieser Verein hat meine Mitgliederdaten an den dt. Frisbeeverband gemeldet, womit eine Teilnahme an der German Tour reibungslos möglich war. Im Laufe der Zeit hat sich auch in meiner Region ein Discgolf-Verein (Verein B) gegründet. Jedoch beabsichtige ich nicht Verein A zu verlassen, da mit der Zeit enge Kontakte geknüpft wurden und diese sowie andere Angebote des Vereins A nicht verloren gehen sollen. Jedoch ist es mir ein besonderes Anliegen den neu gegründeten Verein B zu fördern und Teil des Vereins zu sein, der das Discgolfen in meiner Region gestaltet. Zudem stehe ich ebenfalls mit den Mitgliedern des neuen Vereins B in engen Kontakt, da mit diesen das regelmäßige Training erfolgt.

Grundsätzlich bietet eine Zweitmitgliedschaft großes Potenzial für die Discgolf-Vereine. Auf diese Weise können die Vereine neue Mitglieder und somit neue Einnahmen akquirieren. Diese können die Vereine wiederum für die von ihnen angestrebten Zwecke verwenden. (hier: die Errichtung eines neuen Parcours, Werbearbeit für den Disc Golf Sport).

Beispielsweise im Schützenwesen ist das Zweitmitgliederwesen wie folgt geregelt. Der Erstverein des Mitglieds meldet die Mitgliederdaten an den Landesverband. Der Erstverein bezahlt ebenfalls den Verbandsbeitrag. Somit ergibt sich bei Erstverein ein Mitgliedsbeitrag bestehend aus Vereinsbeitrag (individuell bestimmt) und Verbandbeitrag (vom Verband festgelegt). Bei Zweitverein ist lediglich der Vereinsbeitrag zu bezahlen, da der Verbandsbeitrag bereits über den Erstverein bezahlt wurde. Ebenso werden die Mitglieder nicht über den Zweitverband an den Verein gemeldet und sind auch nicht für diesen bei Meisterschaften startberechtigt.

Somit stellt sich mir abschließend die Frage, ob es Regelungen bezüglich der Zweitmitgliedschaft in deutschen Discgolf-Vereinen gibt. Zudem würde mich interessieren, wie eine Zweitmitgliedschaft in Hinblick auf die Verwaltung der Mitgliederdaten zu betrachten ist. Ist der Zweitverein auch verpflichtet die Mitgliederdaten an den DFV zu melden oder ist davon abzusehen, da ansonsten eine Doppelmeldung der Mitgliederdaten erfolgt.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten und eure Mühen!
Mit freundlichen Grüßen
Noel

Werner Szybalski ( Gast )
Beiträge:

29.01.2016 11:17
#2 RE: Zweitmitgliedschaft bei Vereinen des Deutschen Frisbeeverbandes Antworten

Hallo Noel,

Du sprichst ein Thema an, das mir als Vizepräsident des DFV, als Abteilungsleiter Discgolf des DFV, als Präsident des Frisbeesport-Landesverbandes NRW und als Stellvertretender Vorsitzender des DFV-Vereins GW Marathon Münster sehr am Herzen liegt, wobei es nicht nur um Mitgliedsbeiträge sondern auch um Spielberechtigungen und insbesondere den Versicherungsschutz der Discgolfer, ihrer Übungsleiter und der zuständigen Vereine und Verbände im Rahmen der Organhaftung (Ehrenamtsgesetz von 2013) geht.

Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft in einem Verein völlig vom Verband unabhängig. Gehört der Verein zum organisierten Sport in Deutschland, der sich durch die Mitgliedschaft im Deutschen Olympischen Sportbund charakterisiert, kommen Deine Fragen ins Spiel.
Am Spielbetrieb des Bundesverbandes, dazu gehören im Discgolf Turniere der GermanTour, die Deutsche Meisterschaft und sonstige vom DFV (konkret der DG-Abteilung) genehmigte Sportveranstaltungen, dürfen nur Mitglieder eines DFV-Vereins und unter gesonderten Bedingungen Sportler mit Erstwohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen. Dies insbesondere aus versicherungs- und haftungstechnischen Gründen.
Derzeit hat der DFV kein rechtlich sicheres Spielberechtigungssystem, was historisch begründet ist und nicht im Discgolf sondern im Ultimate fußt.
Grundsätzlich könnte man argumentieren, dass im Discgolf die Spielberechtigung für DFV-Turniere aus der Zuteilung einer GT-Nummer für den Sportler ersichtlich ist. Eine Zuteilung der GT-Nummer ist ab Februar 2016 nur noch möglich, wenn der Sportler im Besitz einer aktiven DFV-Nummer ist. Diese DFV-Nummer erhält der Verein für seine Sportler über die Mitgliedermeldung seines Vereins an den DFV.
Tatsächlich ist es so, dass Sportler von zwei oder mehreren Vereinen beim DFV gemeldet werden können, was dazu führt, dass sie auch zwei Spielberechtigungen erhalten könnten, wenn sie sich zum Beispiel für GT-Tuniere einmal mit dieser und einmal mit jener DFV-Nummer anmelden. Frauen könnten so zum Beispiel mit der einen Vereinsmitgliedschaft bei den Frauen und mit der anderen Mitgliedschaft in der Open in der gleichen Spielzeit antreten. Diese Lücke muss der DFV und die DGA dringend - nicht zuletzt auch aus Fair-Play-Gründen - aus der Welt schaffen, was allerdings nicht ganz so einfach ist.
Ich kann Dir versichern, dass die DGA-Leitung intensiv an diesem Thema arbeitet und just am vergangenen Wochenende auf einer Klausurtagung der Abteilungsleitung entsprechende erste Beschlüsse gefasst hat, die sich derzeit in Umsetzung befinden, aber schon ab April 2016 greifen werden.
So viel zur Situation bezüglich der Spielberechtigung in der DGA.

Im DFV ist es leider so, dass es keine Spielberechtigungen der Sportfach-Abteilungen gibt, obwohl dies aus meiner Sicht zwingend erforderlich wäre. Die gerade erfolgten DFV-Mitgliedermeldungen sind aus meiner Sicht überflüssig, da der Verband einerseits nur die Anzahl der dem Verband, gestaffelt nach Geschlecht und Alter gemäß der Vorgaben des DOSB und seiner Landessportbünde, zuzurechnenden Personen ohne Identifikation benötigt.
Anders sieht es aus, wenn man die DFV-Meldung als Spielberechtigungsmeldung versteht. Dann wäre einerseits die Meldung von passiven Mitgliedern überflüssig, denn sie wollen ja gar nicht aktiv spielen und den Versicherungsschutz ihrer Vereine genießen, was in der Regel durch geringe Mitgliedsbeiträge für Passive in den Vereinen deutlich wird.
Will das Mitglied für den einen Verein spielberechtigt sein, aber beim anderen Verein aktiv am Training teilnehmen, sind tatsächlich zwei aktive Mitgliedschaften notwendig. Jeder Trainingsteilnehmer, der nicht Mitglied des das Training verantwortenden Vereins ist, ist selbst nicht versichert und gefährdet auch den Versicherungsschutz der anderen Teilnehmer, der Übungsleiter und des BGB-Vorstandes des jeweiligen Vereins.
Dies muss vom DFV und seinen Landesverbänden geregelt werden. Aus meiner Sicht ist dies ausschließlich durch eine verbindliche Spielberechtigungsregelung der Fachabteilungen (Discgolf, Ultimate, Freestyle, DDC, Guts) möglich. Leider gibt es diese derzeit nicht.

Anders sieht es mit dem Verbandsbeitrag der Vereine aus. Noch zahlen alle Vereine zwölf Euro jährlich für alle als „aktiv“ gemeldeten Spieler, was dazu führt, dass wir - vermutlich auch Dich - zwei Mal in unserer „Spielberechtigungsdatei“ des Bundesverbandes haben.Völlig berechtigt scheint der Einwand, dass dies nicht korrekt ist.

Tatsächlich kann dieses Problem nur gelöst werden, wenn der DFV aufhört, alle Vereinsmitglieder beim Verband zu erfassen. Dafür müssten aber die Abteilungen, dies übrigens in enger Absprache mit den Landesverbänden, den grundsätzlich vergibt im organisierten Sport nicht der Bundesverband sondern seine Untergliederungen die Spielberechtigung, die Vergabe von Spielberechtigung durch eine Spielordnung regeln.
Die DGA macht dies derzeit praktisch schon, wenn man GT-Turniere spielen will. Aber dies fußt nicht auf einer Regelung für die Spielberechtigung innerhalb der DGA sondern ist aus Gründen der Vereinfachung der Turnierorganisation geschehen. Das Hauptproblem aus Sicht eines Verbandsverantwortlichen besteht darin, dass mit mehreren Vereinsmitgliedschaften zur Zeit auch die Möglichkeit der mehrfachen Spielberechtigung eingeräumt wird. Aus Sicht eines Vereinsverantwortlichen, da niemand praktisch zeitgleich zwei Mal antreten kann, ist dann die teure Abgabe in Höhe von zwölf Euro ein Ärgernis.
Ich hoffe, dass es mir im DFV gelingt, die Verbandsverantwortlichen für dieses insbesondere aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen sehr wichtige Thema zu sensibilisieren, damit möglichst kurzfristig eine rechtssichere Grundlage für den Spiel- und Trainingsbetrieb unter dem Dach des DFV geschaffen wird.

Nun noch ganz konkret zu Dir:
Du bist in mindestens zwei DFV-Vereinen Mitglied und für den Verein A spielberechtigt. Im Verein B nimmst Du am Vereinstraining teil.
Der Verein A führt einerseits die Abgabe für Spielberechtigung und andererseits die Abgabe für die Verbandsmitgliedschaft Deines Vereins, an die die LSB- und auch die DFV-Versicherungen Deines Vereins gebunden sind, an den DFV oder seine Landesverbände ab. Zur Zeit ist völlig intransparent, welcher Abgabenteil der zwölf Euro wofür von den Vereinen geleistet wird.
Tatsächlich musst Du derzeit, wenn Du jederzeit versichert sein willst, in jedem Verein an dessen Training Du teilnimmst, aktives Mitglied sein und somit dieser Verein zwölf Euro im Jahr an den DFV abführen. Wechselst Du zum Beispiel Deinen Wohnort, ist es derzeit beim DFV so, dass Dein neuer Verein nochmals zwölf Euro für das gleiche Jahr abführen muss, wenn Du weiterhin aktiv sein (also auch nur am Vereinstraining teilnehmen) willst.
Es kann also sein, dass Du (beim Umzugsbeispiel) im Jahresverlauf bei zwei, drei oder noch mehr Vereinen aktiv bist und jeder Verein für Dich zwölf Euro an den DFV abführen muss, obwohl Du unverändert das gesamte Jahr für den Verein A spielberechtigt bist. Dies scheint auch mir nicht sonderlich gerecht zu sein, weshalb ich gern eine Änderung hätte. Für Dich ist es aber wichtig, da Du sonst ohne Versicherungsschutz wärst, dass jeder Verein in dem Du aktiv (auch nur Training!) bist, Dich beim DFV meldet.

Lösungsmöglichkeit:
Der DFV und seine Untergliederungen legt die Verbandsabgabe pro Vereinsmitglied fest. Der Frisbeesport-Landesverband hat dies zum Beispiel auf dem 1. Landesverbandstag im Dezember vergangenen Jahres getan. Der Beitrag beträgt drei Euro pro Mitglied für den Landesverband. Noch nicht festgelegt ist, welchen Mitgliedsbeitrag der Bundesverband seinen Mitgliedern (den Landesverbänden) auferlegt. Diese Abgabe muss der jeweilige Landesverband natürlich an seine Vereine weiterreichen. Der Landesverbandstag NRW empfiehlt dem DFV, dass diese Abgabe der Landesverbände an den DFV jährlich zwei Euro beziehungsweise maximal drei Euro pro Mitglied der in den dem Landesverband angeschlossenen Vereinen betragen sollte. Entscheiden muss darüber die Delegiertenversammlung des DFV. Die nächste findet am 10. April 2016 vermutlich in Darmstadt statt. Stimmberechtigt sind dort die Delegierten der Landesverbände und der Vereine ohne Landesverband. Die Sportfachabteilungen haben dort kein Stimmrecht. Derzeit beträgt die Abgabe des LV NRW an den DFV also neun Euro pro Jahr und Aktivenmeldung des Mitgliedvereins des Landesverbandes.
Folgt der DFV und die anderen Landesverbände den Vorstellungen des LV NRW, würde die einmal jährlich zu leistenden Abgabe der DFV-Vereine an Land und Bund fünf oder maximal sechs Euro betragen.
Die restlichen sechs Euro hat der DFV aber nicht erhoben, um die Vereine zu schröpfen, sondern um seine Aufgaben als Sportverband zu erfüllen. Also sind weitere Zahlungen notwendig. Diese aber nur im Zusammenhang mit der Erteilung oder Verlängerung der Spielberechtgung. Diese Kosten dürften in den einzelnen DFV-Abteilungen sehr unterschiedlich sein. Beim DDC und Guts und vielleicht auch im Freestyle ist gar keine Abgabe erforderlich. Nach meinen - privaten - Berechnungen dürfte die Abgabe pro spielberechtigten Discgolfer an den DFV bis zu vier Euro im Jahr und bis zu 25 Euro einmalig bei der Ersterteilung der Spielberechtigung beziehungsweise beim Vereins- und Spielberechtigungswechsel des Spielers betragen. Damit wären aus meiner inoffiziellen Berechnung alle Aufwendungen der Discgolf-Abteilung im Bund und im Land NRW bezüglich der Spielberechtigung finanzierbar.
Nicht berücksichtigt sind weitere Aufgaben des Verbandes wie zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Fortbildung, Jugend- und Frauenförderung oder Unterstützung von Nationalspielern oder -teams. Dies müsste gesondert geklärt werden, aber dazu gibt es auch weitere Einnahmequellen des Verbandes. Dazu gehören zum Beispiel öffentliche Gelder, Spenden, Sponsorenerlöse oder auch Turnierabgaben.
In Deinem Fall würde es nach meinen Vorstellungen bedeuten, dass Deine Vereine folgendes zahlen:
Verein A (für den Du spielberechtigt bist): neun Euro jährlich
Verein B (bei dem Du am Vereinstraining teilnimmst) fünf bis sechs Euro jährlich
Anstatt derzeit 24 Euro jährlich wären als regelmäßige Abgaben als nur 14 oder 15 Euro fällig.

Ich hoffe, ich habe die komplizierte Materie verständlich dargestellt. Gern beantworte ich aber natürlich Deine (und auch die anderer Interessierter) weiteren Fragen.

Ganz herzlich möchte ich Dir, auch im Namen der Abteilungsleitung Discgolf, für das Posting danken. Wir freuen uns über jeden Discgolfer, der sich aktiv an der Gestaltung des Discgolf und der DGA und deren Untergliederungen beteiligt.

Herzliche Grüße
Werner

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