jetzt ist es bald soweit: Am 8. März findet im Feriendorf Eisenberg die Delegiertenversammlung der DGA statt. Obwohl das Geschäftsjahr sehr kurz war und damit die üblichen Formalien eher zügig zu erledigen sein werden, ist dies sicherlich die wichtigste Versammlung der letzten Jahre.
Wie Ihr alle wisst, konnte auf der letzten regulären Versammlung kein ordentlicher Vorstand gewählt werden. Bis zum 8.März führt nun ein kommissarischer Vorstand die Geschäfte. Sollte sich am 8. März kein neuer Vorstand finden, müsste die DGA aufgelöst werden. Das wäre ein großer Rückschritt für das deutsche Disc Golf.
Wir hoffen, dass möglichst viele Vereine mit möglichst vielen Delegierten in Eisenberg dabei sein werden und damit auch zeigen, dass ihnen die Zukunft des deutschen DG am Herzen liegt.
Im Feriendorf Eisenberg steht uns wieder ein Seminarraum für die eigentliche Versammlung zur Verfügung. Diese wird 10:30 beginnen und hoffentlich spätestens 17:30 zu Ende sein. Es gibt für alle, die das nicht als Ein-Tages-Veranstaltung durchziehen wollen, für die Nacht von Freitag auf Samstag die Möglichkeit im Feriendorf zu übernachten.
Es sind einige Mehrbettzimmer reserviert. Die Kosten liegen bei 30 €/Mann incl. Vollpension am Samstag (Frühstück, Mittagessen, Kaffe/Kuchen, Abendessen).
Für alle anderen Teilnehmer besteht ebenfalls die Möglichkeit für 11,70€ komplett verpflegt zu werden. Meine Erfahrung zum Essen beim letzten Mal: gut bürgerlich, reichlich und den Preis wert.
Bitte meldet Eure Übernachtungswünsche bis Dienstag, den 25.2. beim Vorstand unter:
Das gilt selbstverständlich auch für die Essenwünsche. Bitte auch angeben, ob vegetarisch oder nicht.
GANZ WICHTIG: Bitte meldet alle die Delegierten Eures Vereins bis spätestens Dienstag, den 1. März namentlich bei uns an (Formular im Anhang). Die Zahl der Delegierten und die Zahl der Stimmen, die Euer Verein auf diese Delegierten verteilen kann, könnt Ihr der Geschäftsordnung entnehmen (siehe Anhang). Für jeden Delegierten könnt Ihr einen Vertreter festlegen. Nur von ihrem Verein rechtzeitig gemeldete Delegierte können auch ein Stimmrecht wahrnehmen (siehe Geschäftsordnung)!