Hallo, kennt sich jemand mit der Problematik von Sportgeräten in einem Wald juristisch aus? Da sich bei uns die Jäger durch unsere Anwesenheit gestört fühlen meint das Landratsamt jetzt, dass ein Aufstellen von Disc Golf Körben im Wald nicht zulässig ist. Von dem Wald wir dann nämlich zuviel kaputt gemacht wenn man da drin Frisbee spielt und durchläuft. Daher wollte ich mal fragen ob sich jemand in dem Bereich zufällig auskennt und vielleicht sogar Gegenargumente liefern kann.
alle Antworten zu deinem (aus meiner Sicht recht eindeutigen) Fall sind im BGB zu finden. Gegenargumente kann ich Dir nicht liefern - eher noch mehr Argumente für die Gegenseite, warum ihr den Wald nicht für unseren Sport in Beschlag nehmen dürft. Der einzig mögliche Ansatz zu eurem "Recht" erscheint mir, den Dialog zu suchen, die Sichtweise/Vorbehalte der Jäger und des Amts genau kennen zu lernen, eure Absichten und Verhaltensweise darzulegen und für Toleranz zu werben, ggf. dem Versprechen strikte Auflagen zu akzeptieren.
Hast Du Dir schon mal das Landeswaldgesetz (LWaldG) und das Nachbarschaftsrecht angeschaut? Dazu gibt es auch kostengünstige Lehrgänge im Forstlichen Bildungszentrum Karlsruhe.
Grundsätzlich bist Du verpflichtet den Wald pfleglich zu bewirtschaften. In §14 Absatz 2 LWaldG steht: Der Waldbesitzer darf Nebennutzungen nur so ausüben oder ausüben lassen, dass die Funktionen des Waldes nicht beeinträchtigt werden.
Welche Funktionen der Wald hat ist in dem Gesetz auch definiert. Schau mal rein.
Meines Erachtens beeinträchtigt Disc Golf die Funktionen des Waldes nicht. Letztlich wird es aber im Ermessen der unteren Forstbehörde liegen.
Die Jäger haben keinen Anspruch auf "gute Bejagbarkeit" Deines Waldes. Das Jagdrecht liegt grundsätzlich erstmal bei Dir. Oft wird es aber an die Jäger verpachtet. Daraus könnten sich eventuell Ansprüche herleiten. Das müsstest Du prüfen.
Ich bin kein RA, sondern schildere hier nur meine Sicht der Dinge. Privatwaldbesitzer werden in BW gefördert. Vermutlich wirst Du eine kosten(lose?)günstige Rechtsberatung bekommen. Frag doch mal im Bildungszentrum nach.
Hallo Jens, ja das Waldgesetz an sich habe ich mir schon einmal angeschaut. Nach meinem Ermessen beeinträchtigt Disc Golf ebenfalls nicht die Funktion des Waldes. Aber wie du schon sagtest, liegt das ja leider nicht in unserem Entscheidungsspielraum. Iim Naturschutzgesetz steht, dass Sportanlagen an sich eigentlich verboten sind. Nur mit einer Genehmigung und Auflagen zum Naturschutz lässt sich sowas vielleicht realisieren. Hier hatte uns die Gemeinde leider zuerst falsch informiert, sonst hätten wir das alles schon geklärt.
Das mit dem Jagdrecht an sich stimmt so leider nicht ganz. Denn das Jagdrecht liegt nur bei einem selbst, wenn man dazu auch die erforderliche Größe eines Jagdgebiets (mind. 75 ha) besitzt. Ist dies nicht der Fall, werden mehrere Besitztümer zu einer Jagdgenossenschaft zusammen gelegt. Rein theoretisch hätte man als Besitzer hier Mitspracherecht. Tatsächlich wird die Pacht allerdings von der Gemeinde ausgegeben und gegen ein Einzug in die Genossenschaft kann man sich nicht wehren. Die Gemeinde zieht auch jegliche Einnahmen durch die Pacht ein und behält sie für sich. Somit können die Jäger gewisse Ansprüche geltend machen, eine zusätzliche Benutzung durch den Waldbesitzer können sie von sich aus allerdings nicht verbieten. Solch eine Rechtsberatung wäre wahrscheinlich tatsächlich keine schlechte Idee. Wir haben heute eine Begehung mit dem Naturschutzbeauftragten danach sollten wir dann mehr wissen. Aber danke für die Hinweise.
letzte Woche erschien ein Artikel in der "Westfalenpost" am 20.4.2012 über ein Stimmungsbild der privaten Waldbesitzer zur Zunahme von Freizeitaktivitäten fernab der Waldwege.
Wenn man deren Einstellung vorab kennt, kann es die Vorbereitung von Argumenten für ein Gespräch oder eine Diskussion mit den beteiligten Parteien nur vereinfachen.
Hallo Oliver, vielen Dank für den interessanten Artikel. Ich kann die Problematik ja schon verstehen und sehe auch die Probleme für den Wald. Bei uns ist das lustige, dass der Privatbesitzer ja gar nicht derjenige ist der sich aufregt. Denn Privatbesitzer sind Gordians Eltern und somit eigentlich wir selber. Es sind eher die Jäger die sich darüber aufregen, dass sie den Wald nicht mehr für sich alleine haben. Aber auf ein Gesprächsangebot gehen die gar nicht ein. Wir hatten sie schon mal eingeladen, sie meinten sie klären noch den Termin und als Antwort hat sich dann das Landratsamt bei uns gemeldet.