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Dieses Thema hat 3 Antworten
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 MV 2012
Hesselbächer ( gelöscht )
Beiträge:

17.09.2012 15:40
RE: Antragsfristen Antworten

Hiermit beantrage ich, dass die JHV Folgendes beschliesst:

1. Ab 2013 müssen Anträge zu allen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung, ausserordentliche Mitgliederversammlungen) mindestens 6 Wochen vor Beginn der Sitzung im Forum oder auf der Homepage veröffentlicht werden.

2. Änderungsanträge (Anträge, die sich ausschliesslich auf bereits gestellte und veröffentlichte Anträge beziehen) müssen bis spätestens 3 Wochen vor Beginn der Sitzung im Forum oder auf der Homepage veröffentlicht werden.

3. Die JHV und die MV können in direkt der Sitzung sowohl Anträge wie auch Änderungsanträge in den Diskussions- und Entscheidungsprozess einbringen.

Begründung:
Die JHV oder eine evtl. ausserordentliche MV treffen Beschlüsse von teils großer Tragweite für unseren gesamten Sport. Solche Entscheidungen sollten vorher ausführlich von allen Interessierten diskutiert werden können.

Die jetzige Struktur sieht vor, dass die einzelnen Vereine Delegierte entsenden, die mit ihren Stimmen die Beschlüsse fassen. Damit die Delegierten tatsächlich auch die Meinung ihrer Vereine kennen und vertreten können ist auch hier Zeit nötig, in der diese Fragen innerhalb eines Vereins besprochen werden können.

Änderungsanträge müssen möglich sein um die Ergebnisse der verschiedenen Diskussionen in den Prozess miteinbeziehen zu können.

Die JHV und die MV müssen um handlungsfähig zu bleiben auch noch während der Sitzung auf die Diskussion und das Abstimmungsverhalten reagieren zu können.

Markus N. ( gelöscht )
Beiträge:

17.09.2012 16:33
#2 RE: Antragsfristen Antworten

Finde ich eine sehr gute Idee, da ich mir selbst schon die Frage gestellt habe, wie die Delegierten die Meinung ihres Vereins wirklich wiederspiegeln können in diesem Zeitrahmen oder ob dann eher die persönliche Vorliebe eine Entscheidung fällt.

Auch wenn die Frist für diesen Antrag ja eigentlich abgelaufen ist.

Werner S Offline

Scheibenwerfer

Beiträge: 69

20.09.2012 07:21
#3 RE: Antragsfristen Antworten

Guten Morgen,
ich denke, der Antrag von Hesselbächer ist fristgerecht, denn er ist ein Änderungsantrag zum Antrag 1: Geschäftsordnung V1.2.
"Die Mitgliederversammlung nimmt die Änderungen seit der letzten MV zur Kenntnis und beschließt die Geschäftsordnung V1.2 als Grundlage für die weitere Arbeit der Disc Golf-Abteilung zu verwenden.
Anträge sind nun spätestens bis eine Woche vor der MV schriftlich zu stellen"

Ich möchte darum bitten, ihn so zu behandeln.

Inhaltlich möchte ich anmerken, dass der Punkt 2 von Hesselbächer sicherlich wünschenswert, aber nicht wirklich realisierbar ist, wie schon aus Punkt 3 deutlich wird.
Werner

Uve Offline

Scheibenwerfer

Beiträge: 41

20.09.2012 16:52
#4 RE: Antragsfristen Antworten

Der Antrag ist sinnvoll und sollte auf jedenfall zu abstimmung gebracht werden!

so kann die dg gemeinde viel besser eingebunden werden und es kann schon im vorfeld diskutiert werden, mit ausreichend zeit antrage evtl noch sinnvoll zu ändern!

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