hier der Entwurf einer Geschäftsordnung für die Disc Golf-Abteilung des DFV.
Ziel ist es sie auf der Mitgliederversammlung zu beschließen und anschliessend durch den DFV bestätigen zu lassen. Für die MV 2011 gilt sie also definitiv noch nicht.
Im Grunde wird die aktuelle Struktur und Arbeitsweise der Abteilung beschrieben. Es gibt aber auch Neuerungen. Hier einige der Wichtigsten:
# Auf der MV haben nur noch Deligierte von Mitgliedsvereinen Stimmrecht. In diesem Punkt gleicht sich das Vorgehen der DFV-Satzung an. Wenn wir im DFV bleiben wollen, haben wir eigentlich keine Alternative dazu. Aber es macht ja auch durchaus Sinn: Schließlich sind Vereine Mitglied des Verbands/der Abteilung und nicht Einzelspieler. Nicht falsch verstehen: Es ist nach wie vor Jede/r auf der MV willkommen, um sich einzubringen und zu informieren. Für Wahlen und Abstimmungen zählen aber nur die Stimmen der Stimmberechtigten.
# Der Vorstand Disc Golf ist gleichzeitig Abteilungsleiter der DGA und wird durch die MV der DGA gewählt. (Bisher musste er von der MV der Abteilung und der JHV des DFV gewählt werden)
# Das GT-Gremium wird in der Größe auf 8 (inkl. Sportdirektor) beschränkt, um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums sicherzustellen.
# Ein Wertungsteam ist zukünftig nicht mehr vorgesehen. Diese Aufgabe fällt an das GT-Gremium. Wer dort mitarbeiten mag, kann sich gern bei mir melden. Die Anwesenheit in Kellenhusen ist nicht zwingend erforderlich, um gewählt zu werden.
# Es gibt Hinweise zu Datenschutz, Sicherheit der Webseite, Umgang mit Sponsoren, Entscheidungsprozessen, usw. usf.
Bitte schaut Euch das Werk mal an. Ergänzungs- und Änderungswünsche gern per Mail an: vorstand(ät)discgolf.de
Neben vielen Rechtschreibfehlern, formalen Ergänzungen und Korrekturen wurde insbesondere das Thema Stimmberechtigte geändert (im Dokument gelb markiert).
Ürsprünglich wurde die Regelung vom Gesamt-DFV übernommen. Danach hätte jeder Mitgliedsverein aufgrund der Anzahl von gemeldeten, aktiven Disc Golfern eine bestimmte Zahl von Stimmen, die durch einen Delegierten wahrgenommen werden können.
Dies würde dazu führen, daß auf der Mitgliederversammlung eventuell nur noch 6-10 Deligierte und der Vorstand anwesend wären. Das kann nicht das Ziel sein. Wir möchten gern soviele Teilnehmer wie möglich auf der Versammlung haben!
In der geänderten Version kann nun jeder Mitgliedsverein soviele Delegierte entsenden, wie er Stimmen hat. Jeder Delegierte hat dabei nur eine Stimme.
Die Vereine geben der Abteilung die Namen der Delegierten im Vorfeld schriftlich bekannt. DFV-Mitgliedschaft und Mitgliedschaft in dem zu vertretenden Verein ist für Delegierte Plicht.
Da die Mitgliederversammlung auch in Zukunft am Vortag der DM stattfinden soll, müsste es, auch für die größeren Vereine, immer Möglichkeiten geben, um die Anzahl ihrer Stimmen ausschöpfen zu können.
Auf diese Weise sollte sichergestellt sein, daß genügend Meinungen und Interessen auf der Mitgliederversammlung vertreten sind.
# Delegierte können mit einer oder zwei Stimmen ihren Verein vertreten.
# Schriftliche Eingaben und die Benennung der Delegierten durch die Vereine können auch per Email erfolgen.
# Wahlen finden generell für den Zeitraum von zwei Jahren statt. Innerhalb einer Wahlperiode können vom Abteilungsvorstand ausgeschiedene Mitglieder des GT-Gremiums ersetzt und aufgrund von Bewerbungen neue Mitglieder benannt werden.