Hallo ihr, es kommt ganz darauf an wo man die Kontodaten bei der Anmeldung eines Turnieres einträgt. Es gibt hier mehrere Möglichkeiten. So kann man dies zum Beispiel in dem Info Text machen, der einem angezeigt wird sobald man sich für ein Turnier angemeldet hat. Steht es nur hier, so ist es auch nur für die angemeldeten Spieler einsehbar. Wenn es allerdings bereits in derTurnierausschreibung mitteilt, wie auch ich das zum Beispiel bei der 2. HDC gemacht habe, so ist es natürlich für alle einsehbar und das auch ohne Anmeldung. Eine Indizierung durch eine Suchmaschine muss durch offen einsehbare Informationen nicht unbedingt gegeben sein. Man kann im Quelltext einer Webseite, bzw. in einer sogenannten .htaccess ein No-Index Tag setzen. Dies teilt jedem Suchmaschinen Robot, der für die Indizierung zuständig ist, mit die entsprechende Seite nicht zu beachten. Somit würde wenigstens die Auffindbarkeit durch Suchmaschinen behindert wenn es nur auf German Tour Online steht. Allerdings kann ich jetzt nicht überprüfen ob die Nichtindizierung auch tatsächlich für GTO gilt.
wir sind hier nicht mehr beim Thema, deshalb sollten wir uns entweder ein eigenes suchen oder mit diesem Inhalt auf Mail oder ähnliches ausweichen. Und die Seite ist indiziert, ich hab's gerade ausprobiert. Bei google mit "Nachname site:gto.ec08.de" werden sowohl die Turnierausschreibungen, als auch die Ergebnislisten gefunden.
Vielleicht solltet ihr klären, inwieweit dies erwünscht ist.
Hallo Jens, meine Zielsetzung, um den Disc-Golf Sport in Deutschland zu verbreiten, war immer: -Vereine gründen -Mitgliedschaft in einem Landessportbung mit entsprechenden Vorteilen (Versicherung etc.) -der Verein muss gemeinnützig sein, damit Gelder im Disc-Golf Sport verbleiben (siehe mein Beitrag zur Gemeinnützigkeit ,Sponsoren steuerliche Vorteile etc.) Über diesen Weg haben wir uns in der Braunschweiger Region etabliert. Leidert treten eben in dieser Diskussion deutlich Egoismen in den Vordergrung, die sicherlich nicht unbedingt einer Ausweitung des Disc-Golf Sport förderlich sind. zu Deiner Anfrage: die genannten „Ausrichter“ unterstützen unsere Arbeit und die Weiterentwicklung des Disc-Golf Sports in unserer Region mit großem Engagement. Als Anerkennung hierfür und zur Werbung dieser Parcours haben wir ihren Namen als Ausrichter genannt. Bei einer zukünftigen Veränderung würde sich unseres Erachtens nichts wesentlich verändern. Die Tee-Timers, als gemeinnütziger Verein über den Landessportbund versichert, würden als Ausrichter fungieren und anderweitig für diese Parcours Werbung betreiben.
Deine Aussage über Vereine „.......Vereine sind gemeinnützig und müssen was sinnvolles mit dem Geld machen, das sie bei einem Turnier einnehmen, ....“trifft leider so nicht zu. Wir müssen deutlich zwischen einem Idealverein und einem Wirtschaftsverein unterscheiden. Dies ist, so glaube ich, vielen Ausrichtern und „Vereinen“ im Disc-Golf nicht bekannt. Deshalb hier noch einmal deutlich: Ein Idealverein, auch nichtwirtschaftlicher Verein, ist im deutschen Recht ein Verein, der nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet ist und stattdessen vorwiegend ideelle Zwecke verfolgt (die Du ja auch gemeint hast). Die Gemeinnützigkeit (§ 52 Abgabenordnung) erlangt ein Idealverein auf Antrag durch Erteilung einer Freistellungsbescheinigung durch das zuständige Finanzamt, dies unabhängig davon, ob der Verein im Vereinsregister eingetragen ist oder nicht. Ein Verein wird als gemeinnützig eingestuft, wenn der Vereinszweck gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich ist. Hier gehe ich davon aus, dass viele Ausrichter von Turnieren nicht gemeinnützig sind. Die Gemeinnützigkeit ist aber in sofern ein wesentlicher Baustein bei Sportvereinen, da z.B. für Sponsoren Spendenquittungen ausgestelt werden können. Um zu wissen, wo die Startgelder verbleiben, wäre es aber sehr hilfreich, die Struktur des Ausrichters zu kennen. Wir haben unsere Vereinsstruktur auf unserer Homepage dargestellt (Impressum). Tee Timers- Disc-Golf Wolfenbüttel e.V. Seit dem 27.05.2009 ist der Verein Tee - Timers Disc- Golf Wolfenbüttel e.V. auf dem Registerblatt VR 200552 beim Amtsgericht Braunschweig eingetragen. Der Verein ist ordentliches Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen mit der LSB - Vereinsnummer 0301153437. Die Körperschaft Tee- Timers Disc - Golf Wolfenbüttel e.V. ist gemeinnützig und hat die Steuernummer: 51/201/28609.
Schön wäre es, wenn viele Ausrichter hier mehr Transparenz zeigen könnten und sich auch "outen" würden.
leider gehst Du auf meine Fragen bislang nicht ein. Keine Antwort ist für mich durchaus auch eine Antwort. Deshalb noch einmal der Versuch: Ich hatte u.a. gefragt, wo gehen die Startgelder hin?
Deine Antwort: „.... Übrigens ist das mit der Gemeinnützigkeit völlig korrekt. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben laufen über den Ostsee Discgolf Kellenhusen e. V. Verein. Und ich als Mitglied dieses Vereins verwalte und organisiere den technischen Ablauf.“
Die Problematik wird leider nicht geklärt: Discgolf Kellenhusen ist kein Verein im DFV – zahlt somit keine Beiträge an den DFV. A-und B-Turniere sind aber über den DFV versichert, somit zahlen Mitglieder des DFV Nichtmitgliedern (Ausrichtern) den Versicherungsbeitrag. Weiterhin wird das Disc Golf Promotion-Material bei A-und B-Turnieren für teures Geld durch Deutschland geschickt -----und wer bezahlt? Vereinsmitglieder des DFV.....und wo bleibt das Startgeld? Bislang ist mir keine eindeutige Aussage zum Status des Vereins zugängig, obwohl die Darstellung der Vereinsstrukturen schon am Anfang des Jahres vom Verband eingefordert wurde. Ich gehe momentan davon aus, dass der Verein nicht gemeinnützig ist und Startgelder privatwirtschaftlich bzw. über einen Wirtschaftsverein eingenommen werden. Dies kann so nicht weitergehen, da der Gewinn nicht dem Disc-Golf Sport zufließt, und gemeinnützige Vereine nur sehr begrenzt wirtschaftlich aktiv werden dürfen. Hierzu wäre auch vom Verband eine Stellungnahme hilfreich, zumal diese Frage seit ca. einem Jahr stillschweigend von allen Gremien ausgeblendet wird.
ZitatGepostet von Gast Ich gehe momentan davon aus, dass der Verein nicht gemeinnützig ist und Startgelder privatwirtschaftlich bzw. über einen Wirtschaftsverein eingenommen werden. Fritz Richter
ZitatGepostet von Gast Weiterhin wird das Disc Golf Promotion-Material bei A-und B-Turnieren für teures Geld durch Deutschland geschickt -----und wer bezahlt? Vereinsmitglieder des DFV...
Wir verschicken Material auch zur Unterstützung von C-Turnieren, Messen und Events. Diese werden nicht immer von Vereinen, sondern z.B. auch von losen Spielergruppen oder engagierten Einzelpersonen organisiert. Oft genug entstehen daraus irgendwann auch Mitgliedsvereine für den DFV. Dies dient der Förderung und Verbreitung des Disc Golf-Sports und ist mE vollkommen ok. Oder sollen wir diese Aktivitäten Deiner Meinung nach einstellen?
ZitatGepostet von Gast ...zumal diese Frage seit ca. einem Jahr stillschweigend von allen Gremien ausgeblendet wird.
Du müsstest am Besten wissen, dass dem nicht so ist. Du allein hast den Verband monatelang mit dem Thema beschäftigt. Darüberhinaus weisst Du nicht was anschliessend noch unternommen und diskutiert wurde und was nicht. Wenn in einer Diskussion die Mehrheit nicht Deiner Meinung ist, solltest Du das bitte auch mal zur Kenntnis nehmen und Dich mit den Gegenargumenten beschäftigen. Ich erwarte diesbezüglich eine Entschuldigung von Dir.
Damals wie heute ist der Standpunkt des Verbands, dass durchaus auch Veranstaltungen zur Förderung des Sports sinnvoll sein können, die nicht unbedingt von einem Mitgliedsverein durchgeführt werden. Die Organisation der GermanTour und die Unterstützung von Veranstaltungen durch Flyer, Flags und personelle Hilfe ist kein wirtschaftlicher Betrieb mit Gewinnerziehlungsabsicht, sondern dient der Förderung des Sports. Insofern sind diese Aktivitäten sinnvoll und gut.
Der Verband organisiert die Tour. Der Ausrichter ein Turnier. Es ist zulässig, dass der Verband Mittel einsetzt, um auf Turnieren und Events vertreten zu sein, um z.B. Öffentlichkeitsarbeit zu leisten oder den Sport zu verbreiten. Dabei muss die Veranstaltung nicht unbedingt von gemeinnützigen Personen durchgeführt werden (s. Beispiele oben)
Das Thema Versicherung ist inzwischen ja geklärt. Leider, wie ich finde, nicht wirklich befriedigend. Denn nun erschweren wir es einsteigenden Spielergruppen und Vereinen, die noch nicht gemeinnützig sind ein Turnier innerhalb der GT zu veranstalten. So ein Turnier unterstützt ja auch die Gruppen vor Ort z.B. bei Ihren Bemühungen um eine eigene Anlage. Mein Ansatz war es eine Versicherung zu finden, die diesen Gruppen ein günstiges Versicherungspaket anbieten kann. Ähnlich wie es die LSBs tun. Leider hast Du uns nun zu einer anderen Regelung gezwungen bevor die Verhandlungen mit der Versicherung abgeschlossen sind. Darüber bin ich alles andere als glücklich.
Da Du dem Verein Ostsee Disc Golf Kellenhusen e.V., der inzwischen gemeinnützig ist, eine nicht gemeinnützige Verwendung der Mittel unterstellst, würde ich aus Sicht des Vereins dafür ebenfalls eine Entschuldigung von Dir fordern.
@ JD @ JeSch Bezug Ostsee Dicgolf Kellenhusen e.V. Ich kann mich mit meinen Aussagen nur auf die Angaben in der offiziellen Homepage des Vereins beziehen und dort steht: „Über uns: Der Verein Ostsee-Dicsgolf Kellenhusen e.V. wurde am 27.01.12.12 gegründet. Die Satzung liegt beim Notar und wir hoffen auf Eintragung in das Vereinsregister noch im Februar 2012.“ „Satzung: Die nachfolgende Satzung stellt die derzeitige Version dar, wie sie auch zum Vereinsregister angemeldet wird.“ „Impressum u.a.: Vereinsregister Eintragung im Vereinsregister Registergericht: [bitte eintragen] Registernummer: [bitte eintragen]“ Diese Inhalte wurden heute von mir aus der offiziellen Homepage entnommen. Deshalb bitte ich um eine moderate Wortwahl in Bezug auf meine Folgerungen. Eine Steuernummer habe ich auch nicht gefunden.
@ JeSch
„...zumal diese Frage seit ca. einem Jahr stillschweigend von allen Gremien ausgeblendet wird.“
Meine Aussage bezieht sich eindeutig auf die Nachvollziehbarkeit der Strukturen von Ausrichtern der Turniere. 2011 hatte ich Dir eine Excel-Tabelle zugeschickt mit der bitte, diese langsam fortzuschreiben unter dem Aspekt: -Idealverein , Wirtschaftsverein oder Privatperson -Vereinsregister -Mitglied im Landessportbund -Freistellungsbescheid mit Steuer Nummer.
Anfang dieses Jahres wurden wir vom Verband aufgefordert, unsere Struktur mitzuteilen, diese Unterlagen haben wir eingereicht: Tee - Timers Disc- Golf Wolfenbüttel e.V. auf dem Registerblatt VR 200552 beim Amtsgericht Braunschweig eingetragen. Der Verein ist ordentliches Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen mit der LSB - Vereinsnummer 0301153437. Die Körperschaft Tee- Timers Disc - Golf Wolfenbüttel e.V. ist gemeinnützig und hat die Steuernummer: 51/201/28609.
Ich gehe davon aus, dass alle Ausrichter geantwortet haben und Verbansmitglieder nach gut einem halben Jahr einen Überblick einfordern dürfen.
Nun zu Deiner Aufforderung.
Wenn ich irgendwo und irgendwie an diese Auflistung hätte kommen könnte, dann entschuldige mich in aller Form bei Dir für diese Vorwürfe. Teile mir bitte mit, wo ich diese Informationen erhalten kann.
Wenn nicht, sehe ich auch keine Notwendigkeit einer Entschuldigung.