Nein, der DFV hat keine Versicherung für alle Turniere ... und erst recht nicht für alle Spieler.
Einzelpersonen sind nicht mal Mitglied im DFV. Im DFV (oder seiner Landesverbändes) sind nur aufgenommene Vereine und vom zuständigen Verband genehmigte (!) Spielgemeinschaften versichert. Grundsätzlich sind Mitglieder (Einzelpersonen) der Verbandsmitglieder (Verein) bei Versicherungen des DFV und auch der Landesverbände (sowie privat vom Verein abgeschlossene Versicherungen) nur geschützt, wenn sie eine Spielberechtigung besitzen. Dazu müsste der Verband oder seine Landesverbände (zum Beispiel bei und durch die Fachsportabteilungen) geprüfte Personalunterlagen besitzen und Spielberechtigungsausweise (die mindestens Vor- und Zuname, Geburtsdatum, ggf. Geschlecht, Vereinszugehörigkeit, Passbild und Datum der Erteilung der Spielberechtigung enthalten) an die Einzelspieler beziehungsweise die Übungsleiter (Trainer, Teamverantwortlichen) von Mannschaften ausgeben.
Die Versicherungsproblematik im Sport ist sehr vielschichtig, denn es gibt beim DFV
- private Versicherungen von Sportlern
- Versicherungen für Vereine für deren Sportler, Übungsleiter und Sportveranstaltungsorganisatoren (vom Verein "privat" abgeschlossene und über die Mitgliedschaft in einem Landessportbund)
- eine Veranstalterhaftpflichtversicherung des DFV für einige wenige, allerdings nicht besonders festgelegte, Veranstaltungen (insbesondere Deutsche Meisterschaften und vom DFV ausgerichtet Veranstaltungen)
- eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für einige DFV-Vereine, die keinem Landessportbund angehören, und deren Veranstaltungen im vom DFV oder seiner Landesverbände genehmigten (!) Regelspielbetrieb
Private Versicherungen decken immer nur Schäden ab, für die andere Versicherungen nicht vorhanden sind. Dies, je nach abgeschlossenem Versicherungsvertrag, auch für Discgolf (bei der jeweiligen Agentur nachfragen, ob dies im Einzelfall so ist) oder Ultimate. Nimmt jemand an einer organisierten Sportveranstaltung teil, ist er, sofern 1. diese Veranstaltung (z.B. ein Turnier) vom DFV oder einem DFV-Landesverband genehmigt (!) wurde, für sein sportliches Verhalten bei Schädigung Dritter über seinen Verein versichert, wenn 2. sein Verein über den Landessportbund oder eine Extrasporthaftpflichtversicherung verfügt und 3. kein grob fahrlässiges oder gar schuldhaftes Handeln des Schaden verursachenden Sportlers vorliegt.
Trifft einer dieser Punkte zu beziehungsweise nicht zu, besteht kein Versicherungsschutz!
Vergleichbares gilt bei Veranstaltungen im jeweiligen Verein (z.B. Training).
Ein Training hat fünf versicherungsrelevante Merkmale.
1. Es wird von einem Verein veranstaltet,
2. es gibt einen Vertrag (Mitgliedschaft oder Übungsleitervertrag) zwischen dem Übungsleiter, der bei der Trainingszeit anwesend sein muss (ggf. vertragliche Ersatzstellung regeln), und dem veranstaltendem Verein,
3. der Übungsleiter ist (nachweislich) vom Verein mit genau diesem Training beauftragt worden,
4. das Training findet in einem festgelegten (i.d.R. veröffentlichten und vom Eigentümer der Sportstätte genehmigten) Rahmen (Zeit und Ort) statt und
5. es nehmen ausschließlich aktive Mitglieder des ausrichtenden Vereins teil.
Komplizierter wird es, wenn ein Verein Veranstaltungen (Turniere) anbietet, an denen Mitglieder anderer Vereine teilnehmen. Versichert sind alle Teilnehmer (auch der verantwortliche Organisator) nur, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines Verbandsspielbetriebes oder bei Turnieren nach Einzelgenehmigung durch den Verband zu einer „offiziellen“ Sportveranstaltung des jeweiligen Verbandes und damit seiner Mitglieder (Vereine) wird.
Dabei gibt es je nach Schaden vielfältige Gründe für den Ausschluss der persönlichen oder der Vereins- und der Verbandsversicherung, die niemand außerhalb des Einzelfalles realistisch auflisten kann.
Wer keinem Verein angehört, ist nicht versichert und haftet, unabhängig vom individuellen Versicherungsschutz, immer persönlich.
Wer als Übungsleiter oder Organisator wissentlich Personen an einer Sportveranstaltung teilnehmen lässt, obwohl er Kenntnis davon hat, dass diese Person keinem Verbandsverein angehört, haftet mit.
Hinzu kommt bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum, dass (teilweise in der jeweiligen Genehmigung oder dem Vertrag durch die Behörde oder den Eigentümer) festgelegte Verpflichtungen (bis hin zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht auf dem Gelände) vom veranstaltenden Verein korrekt eingehalten werden.
Die zuvor genannten Punkte gehören zudem allesamt dazu.
Bei Deutschen oder Internationalen Meisterschaften haftet die Versicherung des jeweiligen Landesverbandes des Ausrichters oder Organisators (Mitgliedsverein) nicht. Der Verband muss sich zusätzlich versichern. Dies hat der DFV getan. Allerdings bezieht sich diese Versicherung nur auf die Veranstalterhaftpflicht, da die Vereinsversicherungen für Sportler auch bei einer Deutschen Meisterschaft greifen.
Reist ein Einzelspieler oder eine Mannschaft ohne Genehmigung des zuständigen Verbandes ins Ausland, um dort an Sportveranstaltungen teilzunehmen, greift keine Versicherung außer vielleicht der persönlichen des einzelnen Teilnehmers.
Problematisch ist es auch, wenn sich ein Einzelspieler einem anderen Vereinsteams anschließt, denn dann greifen die Sportversicherungen nur, wenn dieser Zusammenschluss zweier Vereine (auch bei nur einem Spieler eines anderen Vereins) eine vom zuständigen Verband genehmigte Spielgemeinschaft ist. Diese genehmigten Spielgemeinschaften sind mit der Laufzeit der Genehmigung grundsätzlich in den Verbandsnachrichten, die es im Frisbeesport derzeit nicht gibt, zu veröffentlichen.
Dies könnte man im Detail noch über Seiten weiterführen, aber die Grundsatzlinien des Versicherungsschutzes für Sportler, Trainer, Übungsleiter, Organisatoren und Vereine dürften mit dieser Stellungnahme deutlich werden. Versicherungsschutz für passive Mitglieder von Sportvereinen besteht für deren sportlicher Betätigung nicht. Auch Hobbysportler, die nicht an Verbandsveranstaltungen teilnehmen, müssen, grundsätzlich durch ihren Verein, versichert werden. Auch Vorstandsmitglieder und Beauftragte des Vereins außerhalb des Sportbetriebes müssen grundsätzlich durch den jeweiligen Verein extra versichert werden.
Seid versichert, dass dies kein Geschwätz ist.